Beim Bewerbungsschreiben als Schwangere sollten die rechtlichen Gegebenheiten beachtet werden. Es ist nicht rechtmäßig in einem Vorstellungsgespräch als Frau vom Gesprächspartner gefragt zu werden, ob man schwanger ist. Wird diese Frage dennoch gestellt, ist es erlaubt, die Unwahrheit zu sagen.
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