Bewerbungsschreiben für ein höheres Fachsemester in Medizin
Erster Anlaufpunkt für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester in Medizin ist zumeist das zuständige Studiensekretariat, die Studienfachberatung oder die Universitätsverwaltung. Dort kann man erfahren, wann ein Einstieg generell möglich ist (Sommer-, oder Wintersemester, oder gar in beiden)
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Leistungen von Quereinsteigern aus anderen Studiengängen werden von dem Landesprüfungsamt für Medizin anerkannt und ein Nachweis der Fachstudienberatung muss evtl. vorgelegt werden.
Häufig werden Bewerbergruppen von den jeweiligen Universitäten in drei Kategorien eingeteilt, die Höherstufung, Ortswechsler und Quereinsteiger umfassen. Innerhalb dieser Kategorien werden außerdem Bewerber bevorzugt behandelt, die entweder
Ist ein Hochschulortswechsel geplant, sollte die Bewerbung fristgerecht eingereicht werden, da auch in den höheren Semestern eine Zulassungsbeschränkung besteht.
Die Vergabekriterien können dabei von Universität zu Universität unterschiedlich sein. Häufig werden Zeugnisse über vorab geleistete Orientierungsprüfungen oder Äquivalenzbescheinigung erbracht werden, die von der Fachstudienberatung des entsprechenden Studienfachs ausgestellt werden.
Generell sind für Anrechnungsbescheinigungen die jeweiligen Prüfungsausschüsse und -ämter verantwortlich.
Wurden die erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen allerdings nicht endgültig bestanden, so wird kein Studienplatz vergeben.
Wichtig: Generell gilt in Deutschland, dass man sich nur für einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben kann, wenn man derzeit in demselben Studiengang eingeschrieben ist.
Außerdem besteht kein Anspruch auf Höherstufung. Dies kann der Fall sein, wenn man zwar in dem Wunschstudiengang eingeschrieben ist, aber ohne eine Studienleistung abgelegt haben zu können, weil man nur an Veranstaltungen teilnehmen darf, die dem Fachsemester der Studienbescheinigung zu geordnet ist.
Studienleistungen werden nur in seltene Ausnahmen vorgezogen (Studienordnung Medizin beachten).
Zudem sollte man sich umfassend über die nachzuweisenden Leistungen informieren und sicher gehen, dass man diese Prüfungen auch tatsächlich bestanden hat und die Hinweise beachtet, die zur Zulassung erforderlich sind. Dazu gehören diverse Praktika, Seminare und Kurse, von denen auch spezielle besonders berücksichtigt werden.
Leistungen von Quereinsteigern aus anderen Studiengängen werden von dem Landesprüfungsamt für Medizin anerkannt und ein Nachweis der Fachstudienberatung muss evtl. vorgelegt werden.
Häufig werden Bewerbergruppen von den jeweiligen Universitäten in drei Kategorien eingeteilt, die Höherstufung, Ortswechsler und Quereinsteiger umfassen. Innerhalb dieser Kategorien werden außerdem Bewerber bevorzugt behandelt, die entweder
- (1) einen Schwerbehinderten Nachweis von einem Behindertengrad von mindestens 50 % vorzeigen,
- (2) Bewerber, die eine Meldebescheinigung vorzeigen, dass sich ihre Wohnung mit ihrem(r) Ehepartner(in) oder mit den Kindern in einem dem Studienort zugewiesenen Kreisen und kreisfreien Städten befindet,
- (3) Bewerber, die einen bestimmten Ortswunschantrag stellen (aufgrund gesundheitlicher, wirtschaftlicher, wissenschaftlicher oder familiärer Umstände),
- (4) die über eine Meldebescheinigung vorweisen, die bestätigt, dass sie ihre Wohnung bei den Eltern in einem dem Studienort zugewiesenen Kreisen und kreisfreien Städten haben. Anschließend werden die übrigen Bewerber berücksichtigt.
Ist ein Hochschulortswechsel geplant, sollte die Bewerbung fristgerecht eingereicht werden, da auch in den höheren Semestern eine Zulassungsbeschränkung besteht.
Die Vergabekriterien können dabei von Universität zu Universität unterschiedlich sein. Häufig werden Zeugnisse über vorab geleistete Orientierungsprüfungen oder Äquivalenzbescheinigung erbracht werden, die von der Fachstudienberatung des entsprechenden Studienfachs ausgestellt werden.
Generell sind für Anrechnungsbescheinigungen die jeweiligen Prüfungsausschüsse und -ämter verantwortlich.
Wurden die erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen allerdings nicht endgültig bestanden, so wird kein Studienplatz vergeben.
Wichtig: Generell gilt in Deutschland, dass man sich nur für einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben kann, wenn man derzeit in demselben Studiengang eingeschrieben ist.
Außerdem besteht kein Anspruch auf Höherstufung. Dies kann der Fall sein, wenn man zwar in dem Wunschstudiengang eingeschrieben ist, aber ohne eine Studienleistung abgelegt haben zu können, weil man nur an Veranstaltungen teilnehmen darf, die dem Fachsemester der Studienbescheinigung zu geordnet ist.
Studienleistungen werden nur in seltene Ausnahmen vorgezogen (Studienordnung Medizin beachten).
Zudem sollte man sich umfassend über die nachzuweisenden Leistungen informieren und sicher gehen, dass man diese Prüfungen auch tatsächlich bestanden hat und die Hinweise beachtet, die zur Zulassung erforderlich sind. Dazu gehören diverse Praktika, Seminare und Kurse, von denen auch spezielle besonders berücksichtigt werden.
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